Punktesytem im spanischen Straßenverkehr

 

Ein Bericht von "EL AVISO"

 

Während in Flensburg die Devise “Je weniger, desto besser!” gilt, müssen Spaniens Autofahrer seit 1. Juli 2006 darauf bedacht sein, möglichst viele Punkte zu behalten. Denn der große Unterschied zum deutschen Punktesystem liegt darin, dass jeder Autofahrer ab sofort über ein Guthaben an Punkten verfügt.
 
Fahranfänger, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben, kriegen acht Punkte gutgeschrieben, Fahrer, die ihren Führerschein länger als drei Jahre innehaben, bekommen ein Guthaben von zwölf Punkten. Je nach Schwere des Verstoßes gegen die Verkehrsregeln werden von diesem Guthabenkonto Punkte abgezogen. Sind die Punkte aufgebraucht, ist der Führerschein erstmal weg – und zwar für mindestens sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss ein kostspieliger Kurs (320 Euro) zur “Sensibilisierung und Umerziehung“ (wörtliche Übersetzung) absolviert werden, in dessen Anschluss eine theoretische Fahrprüfung abzulegen ist. Bei erfolgreichem Bestehen von Kurs und Test erhält der Autofahrer ein neues Guthabenkonto von acht Punkten. Werden in den folgenden zwei Jahren keine weiteren Punkte abgezogen, werden dem Fahrer wieder zwölf Punkte zugestanden. Die Strafen gliedern sich in vier Gruppen.

Zwei Punkte
Zwei Punkte werden abgezogen bei verkehrwidrigem Parken in besonders gefährlichen Zonen wie Kurven, Tunnels, Standstreifen oder der Busspur. Auch wer einen Radardetektor benutzt, Kinder unter zwölf Jahren auf motorisierten Zweirädern mitnimmt oder im Tunnel ohne Licht fährt, riskiert den Abzug von zwei Punkten.

Drei Punkte
Drei Punkte kostet es, wenn man nicht angeschnallt ist, während des Fahrens telefoniert, Wendeverbote ignoriert oder den Sicherheitsabstand nicht einhält.
 
Vier Punkte
Wenn die zulässige Personenzahl im Auto um 50 oder mehr Prozent überschritten wird sind bereits vier Punkte fällig. Gleiches gilt auch für das Fahren ohne entsprechenden Führerschein, riskantes Fahrverhalten und Überholen, Überfahren von Stopschildern oder roten Ampeln und Rückwärtsfahren auf Autobahnen. Ignoriert man die Anweisungen von Verkehrspolizisten oder beschleunigt, während ein anderer überholen will, werden ebenfalls vier Strafpunkte vergeben. Vorsicht Raucher: Wer brennende Zigarettenkippen oder sonstige Gegenstände aus dem Autofenster wirft, die Brände verursachen können, dem werden auch hierfür vier Punkte abgezogen.

Sechs Punkte
Beim alkoholisierten Fahren wird es richtig ernst: Ein Blutalkoholgehalt zwischen 0,25 und 0,50 Promille kostet vier Punkte, Werte über 0,50 mg/l werden mit sechs Punkten Abzug bestraft. Auch Fahren unter Drogeneinfluss wird mit sechs Punkten in Rechnung gestellt – und wer sich den dementsprechenden Kontrollen widersetzt, bekommt ebenfalls sechs Punkte abgezogen. Darüber hinaus werden Autorennen auf öffentlichen Strassen, das Befahren von Einbahnstrassen in die falsche Richtung sowie die Überschreitung des Tempolimits um mehr als 50 Prozent mit der Höchststrafe von sechs Punkten belegt.

Für gesetzestreue Autofahrer gibt es aber auch gute Nachrichten: Wer drei Jahre lang gegen keine der Verkehrsregeln verstößt, erhält zur Belohnung zwei Punkte gutgeschrieben, für die nächsten drei Jahre vorbildliches Fahren gibt es dann nochmals einen Zusatzpunkt, so dass ein maximales Guthaben von 15 Punkten angehäuft werden kann. Die Regierung in Madrid will mit der Einführung des Punktesystems vor allem die Zahl der Verkehrstoten senken.
Den eigenen Punktestand kann man im Internet unter www.dgt.es  abfragen.

Text mit freundlicher Genehmigung von "EL AVISO"  Mallorca Anzeiger

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